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Hausordnung

​​der Sportzentrum Bachtla KLG

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1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Besucher:innen, Gäste, Mitglieder, Lieferanten, Handwerker, Service- und Kontrollpersonen sowie sonstige betriebsfremde Personen (im Folgenden „Personen“).
Sie regelt das Verhalten in allen Bereichen des Sportzentrums, einschließlich:

  • Hallenbad, Spa, Sporthallen

  • Restaurant, Apres-Ski-Bar

  • Vermietung von Sportgeräten

  • Lager- und Technikräume

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2. Allgemeines Verhalten
  1. Das Sportzentrum ist respektvoll, rücksichtsvoll und sauber zu nutzen.

  2. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

  3. Das Rauchen ist in allen Innenbereichen strikt verboten (ausgenommen ausgewiesene Raucherzonen, sofern vorhanden).

  4. Alkoholgenuss ist nur in den gastronomischen Bereichen erlaubt.

  5. Vandalismus, Lärm oder Störungen anderer Gäste sind untersagt.

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3. Zutrittsregelungen für betriebsfremde Personen
3.1 Allgemeiner Zutritt
  • Öffentliche Bereiche (Eingangshalle, Restaurant, Bar, Zuschauerzonen) dürfen von Gästen ohne besondere Bewilligung betreten werden.

  • Nicht öffentliche Bereiche (Produktionsräume, Küche, Lagerräume, Technik, Personalzonen, Spa-Behandlungsräume) dürfen nur von berechtigten Mitarbeitenden betreten werden.

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3.2 Zutritt zu sensiblen Betriebszonen
  • Betriebsfremde Personen (Handwerker, Lieferanten, Inspektoren, externe Reinigungskräfte) benötigen eine ausdrückliche Bewilligung der verantwortlichen Person.

  • Vor Betreten sind die erforderlichen Hygienemassnahmen einzuhalten (Schutzkleidung, Überziehschuhe, Kopfbedeckung).

  • Begleitung durch eine Mitarbeitende des Sportzentrums ist grundsätzlich erforderlich.

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3.3 Verhalten in Betriebsräumen
  • Rauchen, Essen und Trinken ist untersagt.

  • Fotografieren und Filmen ist nur mit Zustimmung der Betriebsleitung erlaubt.

  • Arbeitsabläufe dürfen nicht gestört werden.

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4. Hygiene- und Sicherheitsauflagen
  1. In Lebensmittel- und Spa-Bereichen sind Schmuck, Strassenkleidung und verschmutzte Schuhe abzulegen oder abzudecken.

  2. Hände sind bei Bedarf zu waschen oder zu desinfizieren.

  3. Personen mit Krankheitssymptomen (z. B. Husten, Fieber, Durchfall) ist der Zutritt zu hygienisch sensiblen Bereichen verboten.

  4. Notausgänge und Sicherheitszonen müssen jederzeit frei zugänglich bleiben.

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5. Tiere im Sportzentrum
  1. Verbotene Bereiche:

    • Küche, Bar, Restaurant-Innenräume, Buffet, Hallenbad, Spa, Behandlungsräume, Lager- und Personalräume.

  2. Erlaubte Bereiche:

    • Hunde sind in öffentlich zugänglichen Bereichen (Restaurant-Terrasse, Aussenbereich) erlaubt, müssen sauber, angeleint und unter Kontrolle des Halters sein.

    • Hunde dürfen nicht auf Möbeln sitzen oder Tische belasten.

  3. Assistenz- und Führhunde:

    • Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde) sind in allen erforderlichen Bereichen zugelassen.

    • Mitarbeitende müssen den Hunden Zugang gewähren und Unterstützung leisten.

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6. Gastronomische Bereiche
  1. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nur in Ausnahmefällen (z. B. Diätvorgaben) konsumiert werden und nur nach Absprache.

  2. Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt zu begleichen.

  3. Reservierungen für Restaurant, Bar oder Veranstaltungen müssen fristgerecht storniert werden.

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7. Verantwortlichkeiten und Kontrolle
  1. Die Betriebsleitung ist für die Durchsetzung der Hausordnung verantwortlich.

  2. Mitarbeitende dürfen Personen auf Verstösse hinweisen und ggf. den Zutritt verweigern.

  3. Verstösse können mit einem sofortigen Verweis aus dem Betrieb geahndet werden.

  4. Wiederholte oder grobe Verstösse können ein Hausverbot nach sich ziehen.

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8. Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung ist Bestandteil der AGB des Sportzentrums Bachtla und wird allen Gästen und Mitgliedern bei Betreten der Einrichtung bekannt gemacht.
Mit Betreten des Sportzentrums erkennen alle Personen die Hausordnung an.

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